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Wohngeld-Bescheid
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Sehr geehrte Frau Müller, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Gewährung von Wohngeld vom 15.01.2024, der am gleichen Tag bei uns eingegangen ist, teilen wir Ihnen nach eingehender Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen Folgendes mit: Die Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse gemäß §§ 13-18 WoGG hat ergeben, dass Ihr berücksichtigungsfähiges Gesamteinkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes die maßgebliche Einkommensgrenze übersteigt. Unter Berücksichtigung der Mietstufe III und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (4 Personen) ergibt sich nach der Wohngeldformel gem. Anlage 1 zu § 19 WoGG ein rechnerischer Wohngeldanspruch in Höhe von 0,00 Euro. Der Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Rückforderung, sofern sich nachträglich herausstellen sollte, dass die der Berechnung zugrunde gelegten Angaben unzutreffend waren. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Musterstadt, Amt für Soziales, Rathausplatz 1, 12345 Musterstadt einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schmidt Sachgebiet Wohngeld
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